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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2008 - L 11 AY 50/07 ER   

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https://dejure.org/2008,48050
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2008 - L 11 AY 50/07 ER (https://dejure.org/2008,48050)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.01.2008 - L 11 AY 50/07 ER (https://dejure.org/2008,48050)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - L 11 AY 50/07 ER (https://dejure.org/2008,48050)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 1 a Nr. 2; SGG § 86 b Abs. 2
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungskürzung, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, Zumutbarkeit, Syrien, Beweislast, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2007 - L 11 B 6/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2008 - L 11 AY 50/07
    Vorliegend beruht der Umstand, dass Heimreisepapiere nicht vorliegen, - anders als in dem vom Senat im Beschluss vom 2. Oktober 2007 - L 11 B 6/07 AY - entschiedenen Fall - nicht darauf, dass Zweifel bezüglich der Identität bestehen.
  • SG Hildesheim, 06.08.2012 - S 42 AY 27/10
    Diese Bescheide hätten gemäß Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 29.01.2008 - L 11 AY 50/07 ER -) an sie zugestellt werden müssen, deshalb habe die Widerspruchsfrist nicht zu laufen begonnen.

    So-weit sich die Kläger auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 29.01.2008 - L 11 AY 50/07 ER - berufen, der von einer Anwendbar-keit des § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB X ausgeht, folgt die Kammer dieser Rechtsauffassung nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 34/11
    In Folge eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Sozialgericht (SG) Braunschweig (S 20 AY 29/07 ER, folgend Landessozialgericht - LSG Niedersachsen-Bremen L 11 AY 50/07 ER) wurde den Klägern für die Zeit ab dem 25. April 2007 bis zum 30. April 2008 ungekürzte Grundleistungen nach §§ 3 ff. AsylbLG gewährt (Bescheid vom 8. Februar 2008), und zwar endgültig.
  • SG Braunschweig, 14.02.2011 - S 77 SF 15/08
    Der Widerspruch hatte sich gegen einen Bescheid vom 24. April 2007 gerichtet, von dem der Bevollmächtigte in einem bei dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen - Bremen anhängig gewesenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Aktenzeichen L 11 AY 50/07 ER) Kenntnis erlangt hatte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2009 - L 9 AS 257/09
    Der von den Beschwerdeführern herangezogenen Entscheidung des 11. Senats des erkennenden Gerichts (Beschl. v. 29. Januar 2008, Az. L 11 AY 50/07 ER) vermag auch der Senat keine hinreichenden Gründe dafür zu entnehmen, dass § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB X das Erfordernis der zwingenden Ansprache eines für das Verwaltungsverfahren bestellten Bevollmächtigten entgegen § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB X auf die Bekanntgabe von Verwaltungsakten erstreckt.
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